News zum Thema Bfh Vi R 51 11

Bei der Steuer einfach Recht bekommen - finanzen.net
Anhängig ist das Verfahren beim BFH (Az. VI R 51/11). Erststudium. Nach aktueller Rechtslage sind die Kosten einer Zweitausbildung (auch ein Zweitstudium) unbegrenzt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Wer zu der Zeit keine Einkünfte ...
Quelle: finanzen.net Datum: 13.05.2012 00:54:50